Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren. Die Theoretische Prüfung darf man frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher ablegen. Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit. Gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland und Österreich.
Das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich, automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L (Traktor)
zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein
- Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (Das müssen nicht nur die Eltern sein)
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.
- In Flensburg darf maximal ein Punkt eingetragen sein.
- Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden.
Mit besonderem Verständnis für unserer Aufgabe wird unser Team deinen Ansprüchen gerecht und bringen dich so schnell und kostengünstig ans Ziel - Als inhabergeführte Fahrschule gehen wir individuell auf die Vorstellungen und Fähigkeiten unsere Schüler ein und begleiten dich so schnell und effektiv auf dem gemeinsamen Weg zu deiner Fahrerlaubnis.
Neben dem mehrmals die Woche stattfindenden Theorie-Unterricht bieten wir dir auch die Möglichkeit dich online auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten! Mit unserer Fahrschulcard und der App für I-Phone und Android kannst du dich überall und kostenlos auf die Prüfung vorbereiten. Mit „Fahrschulcard“ gehört das lernen zum Leben wie das Leben zum lernen